Allgemeine Geschäftsbedingungen HUCK Seiltechnik GmbH
Verkaufs- und Lieferbedingungen - gültig ab 01.01.2021
Die nachstehenden Bedingungen bilden einen wesentlichen Teil des Kaufvertrages. Sie werden durch die Auftragserteilung seitens des Käufers anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Angebot
Alle Angebote aufgrund dieser Liste sind freibleibend, unverbindlich und verpflichten nicht zur Annahme eines Auftrages. Fernmündliche Angebote bedürfen der Bestätigung. Im Zweifelsfall gilt das schriftlich Bestätigte.
Technische Änderungen, die der Weiterentwicklung unserer Artikel dienen und für den Käufer zumutbar sind, behalten wir uns vor.
Bestelleinheiten
Wir sind berechtigt, ohne Rückfrage abweichende Auftragsmengen auf die nächsthöhere Verpackungseinheit abzuändern.
Sonder-Anfertigungen sind von Umtausch und Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen, sofern diese nicht mit Mängeln behaftet sind.
Preise, Verpackung
Alle Preise sind netto sowie inkl. der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Mit Er-scheinen eines neuen Kataloges oder einer neuen Preisliste werden alle vorherigen Preislisten ungültig.Unsere Preise sind insoweit unverbindlich, als wesentliche Änderungen der Rohmaterialpreise und Löhne nach Herausgabe dieses Kataloges eintreten und damit die Kalkulationsgrundlagen nicht mehr gegeben sind. Soweit zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen und bei Vertragsschluß nichts Anderweitiges vereinbart wurde, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung maßgebenden Preise.
Wir behalten uns vor, Rohmaterialzuschläge im Falle von Preiserhöhungen im Rohstoffbereich (Stahl, Kunststoff, etc.) nach Fertigstellung unseres Kataloges entsprechend weiter zu berechnen. Daher können sich im einzelnen Falle die Artikelpreise entsprechend verändern. Die Preisgültigkeit beträgt nach Erscheinen eines Kataloges mindestens 1 Jahr, bzw. besitzen die Preise Gültigkeit bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Unsere Preise verstehen sich „ab Werk“. Ausland und Übersee ab 2.500,- Euro Netto-Warenwert franko deutsche Grenze bzw. fob deutscher Überseehafen. Zahlungsweise für Ausland durch unwiderrufliches Akkreditiv.
Zahlungsbedingungen
10 Tage nach Rechnungsdatum 2 % Skonto, 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Bei Zahlungsverzug 1 % per Monat Zinsen ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum. Lieferungen an uns unbekannte Firmen erfolgen gegen Nachnahme oder gegen Vorkasse. Bei durch Zahlungsverzug erforderlich werdenden gerichtlichen Maßnahmen sowie außergerichtlichen Inkassokosten sind wir berechtigt, den Schuldner zu belasten. Kleinstaufträge unter 25,- Euro ohne MwSt. (29,75 Euro inkl. MwSt.) bedingen einen Bearbeitungs-Zuschlag von 10,- Euro netto (11,90 Euro inkl. MwSt.). Lieferungen mit einem Rechnungswert unter 50,- Euro netto (59,50 Euro inkl. MwSt.) sind nicht Skonto berechtigt.
Bei Abholungen werden folgende Verpackungskosten erhoben:
unter 50,- Euro Warenwert netto (59,50 Euro inkl. MwSt.): 5,- Euro netto (5,95 Euro inkl, MwSt.)
unter 200,- Euro Warenwert netto (238,- Euro inkl. MwSt.): 10,- Euro netto (11,90 Euro inkl. MwSt.)
ab 200,- Euro Warenwert netto (238,- Euro inkl. MwSt.): 25,- Euro netto (29,75 Euro inkl. MwSt.)
Haftung/Mängelrüge
Unsere Haftung erstreckt sich auf einwandfreie handwerkliche Verarbeitung, Verwendung zweckentsprechender Werkstoffe sowie standfeste und haltbare Konstruktion. Eventuell auftretende Mängel müssen sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Entdeckung des Mangels, wenn dieser sich erst später zeigt, angezeigt werden, sofern der Käufer ein Kaufmann ist. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, werden wir kostenlos nachbessern oder kostenlos Ersatz liefern. Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, kann der Käufer bei berechtigten Beanstandungen nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Ein Rücktritts- oder Minderungsanspruch und/oder ein Schadensersatzanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserungen nicht erfolgen können, nicht möglich oder unzumutbar sind oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder die Frist dafür nicht eingehalten ist oder eine uns gestellte angemessene Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten ist. Schlägt die Nachbesserung oder die Nachlieferung endgültig fehl, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages und/oder Schadensersatz verlangen.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Garantie
Hölzer: für Douglasienhölzer unter Verwendung von Pfostenschuhen übernehmen wir eine Garantie von 10 Jahren, für Quer-Träger und Kopfbalken eine Garantie von 5 Jahren. Direkt verbaute Holzpfosten besitzen eine Garantie von 3 Jahren. Alle Garantiezeiten gelten auf Bruch und Durchfaulen.
Stahlpfosten: feuerverzinkte Stahlpfosten besitzen eine Garantie in Höhe von 15 Jahren gegen Durchrostung. Ausgenommen sind witterungsbedingte, kosmetische Mängel oder Verfärbungen (z. B. Oberflächenkorrosion, Weißrost o. Ä.) sowie korrosionsbedingte Schäden durch Salzwasser bei küstennahen Installationen oder durch chlorhaltiges Wasser.
Auf alle anderen Teile (ausgenommen Verschleißteile) gewähren wir 5 Jahre Garantie gegen Bruch und Materialfehler. Unsere Garantie wird in dem Umfang übernommen, wie unter Punkt Haftung beschrieben. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die kurzfristiger Abnutzung unterliegen (Verschleißteile). Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben hiervon unberührt. Ausgenommen von der Garantie sind Schäden, die auf mutwillige Zerstörung (Vandalismus), unsachgemäßen Einbau, mangelhafte Wartung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Es ist zwingend notwendig, dass unsere Montage- und Wartungsanweisungen befolgt werden.
Liefertermin
Seitens des Käufers vorgeschriebene Lieferfristen und deren Annahme bedeuten kein Lieferversprechen. Aus Überschreiten der Lieferfristen können Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden. Höhere Gewalt, auch Streiks bei uns oder unseren Vorlieferanten, befreien von Lieferverpflichtungen. Wird die Lieferung nicht möglich, so verlängert sich bei Vorliegen der oben aufgeführten Umstände die Lieferfrist in angemessenem Umfange.
Eigentumsvorbehalt
Allen Verkäufen liegt §449 BGB zugrunde. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Tilgung der Kontokorrentforderungen unser Eigentum. Wird die Ware vor Bezahlung weiterverkauft, so gilt an deren Stelle die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten. Pfändungen und jede andere Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechtes sind sofort anzuzeigen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Aßlar-Berghausen. Als Gerichtsstand gilt durch die Auftragserteilung und Auftragsannahme für beide Teile das Amtsgericht Wetzlar/Landgericht Limburg als vereinbart, sofern der Käufer ein eingetragener Kaufmann, kein Kaufmann kraft Gesetzes, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Lieferungen erfolgen jeweils „frei Bordsteinkante“. Das Abladen und die zugehörigen Hilfsmittel bzw. Hilfskräfte müssen vom Auftraggeber organisiert werden. Auf Anfrage können wir separat die Durchführung der Abladung gegen Aufpreis mit anbieten.